Am Ende des Prüfungstags, der die Lehramtsausbildung abschließt, erhält man als Lehramtsanwärter*in seine Abschlussnoten – ohne Begründung. Nur die nackten Noten für die einzelnen Prüfungsteile (Unterrichtsentwürfe, Unterrichtsstunden, Kolloquium).
Damit wird einem Widerspruch vorgebeut. Und Macht wird zementiert.
[…] Lehrer*innen sind gut darin beraten, Noten„bestandteile“, Prüfungsergebnisse, aber auch Beratungsangebote, Unterrichtsstörungen, pädagogische Maßnahmen etc. sorgfältig zu dokumentieren – nur für den Fall eines Widerspruchs (so haben sie es bereits in ihrer Ausbildung selbst erfahren). […]